Energierechtsnovelle zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse
Energierechtsnovelle zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse. Der Gesetzesentwurf, der noch in dieser Legislaturperiode (bis spätestens 23. Februar 2025) in Kraft treten soll, zielt darauf ab, die Netzstabilität durch eine Reduzierung von PV-Einspeisespitzen zu verbessern. Besonders mittags, wenn viele PV-Anlagen ungesteuert Strom ins Netz einspeisen, kommt es zu Herausforderungen für das Stromnetz. Zur Lösung dieses Problems enthält der Entwurf mehrere Maßnahmen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick: