Das Solarpaket I ist in Kraft getreten

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Das Solarpaket I als Meilenstein auf dem Weg zu Klimaneutralität

Das Solarpaket I, veröffentlicht am 15.05.2024 im Bundesgesetzblatt, unterstützt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, einschließlich eines beschleunigten Ausbaus der Photovoltaik auf 22 GW pro Jahr ab 2026. Um dabei auch das Potenzial von Dachflächen optimal zu nutzen, wurden im Solarpaket I unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen.

Ausbau von PV auf Gewerbe- und Industriegebäuden

Die Förderung für größere Solaranlagen ab 40 kW auf Gewerbedächern wird um 1,5 ct/kWh angehoben. Gleichzeitig sollen die ausgeschriebenen Mengen für PV-Dachausschreibungen großer Anlagen ab 2026 auf 2,3 GW pro Jahr erhöht werden. Um die Teilnahme an Ausschreibungen attraktiver zu gestalten, wird die Anlagengröße, ab der eine Teilnahme verpflichtend ist, auf 750 kW reduziert.

Zusätzlich wird die Direktvermarktungspflicht von 100 auf 200 kW angehoben, um Betreibern von Anlagen mit hohem Eigenverbrauch entgegenzukommen. Diese können nun den überschüssigen Strom aus der PV-Anlage ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten, an den Netzbetreiber weitergeben. Zudem werden zukünftig Anlagenzertifikate erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein, was die Inbetriebnahme der Anlagen erheblich beschleunigen wird.

Ausbau von PV auf Wohngebäuden

Das Solarpaket I zielt auch darauf ab, die Nutzung von Photovoltaik auf Wohngebäuden zu vereinfachen und die Teilhabe zu stärken. Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ermöglicht eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Dies ist insbesondere für kleinere und mittelgroße Wohnungseigentümergemeinschaften interessant und bietet eine Erleichterung gegenüber dem Mieterstrommodell. Letzteres wurde ebenfalls vereinfacht, unter anderem durch Änderungen bei der sogenannten Anlagenzusammenfassung. Künftig wird Mieterstrom auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Dies ist ebenfalls für Gewerbeeigentümer mit Gewerbemietern oder -pächtern ein attraktives Model.

Zudem sollen Balkon-PV-Anlagen unkompliziert in Betrieb genommen werden können, ohne vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber.

Im Rahmen des Repowerings wurden die Regelungen zur umfangreichen Erneuerung von Dachanlagen angepasst, sodass alte Module auch unabhängig von Schäden durch effizientere Module ersetzt werden können.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Abrechnung der geringen Stromverbräuche von Wechselrichtern bei Anlagen mit Volleinspeisung, die zukünftig einfacher erfolgen soll. Bisher waren oft separate Stromlieferverträge erforderlich, die mit hohen Kosten verbunden waren. Nun wird es unter bestimmten Bedingungen möglich sein, diese Strommengen über bestehende Stromlieferverträge abzurechnen.

Weitere Regelungen zur Entbürokratisierung des Ausbaus

Das Solarpaket I umfasst eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Ausbaus von PV-Anlagen. Dazu gehört unter anderem die Vereinfachung der Direktvermarktung für kleinere Anlagen bis 25 kW, wodurch die Kosten für die optionale Direktvermarktung in diesem Segment gesenkt werden.

Zusätzlich wird die befristete Anschlussregelung für aus dem EEG ausgelaufene PV-Anlagen von 2027 auf 2032 verlängert. Demnach dürfen Betreiber weiterhin ihren Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den "Jahresmarktwert Solar".

Außerdem soll die Möglichkeit zur Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich erweitert und Sicherheiten bei Ausschreibungen schneller zurückgezahlt werden.

Fazit

Das Solarpaket I stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung dar. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren möchten, die sich Ihnen durch diese Neuerungen ergeben, oder wenn Sie an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, der Direktvermarktung bis 25 kWp oder am Repowering interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an.

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