Die Idee hinter dem Mieterstrommodell ist es, lokal erzeugten Strom, beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage, auch lokal zu verbrauchen. Dies entlastet das Stromnetz, da der Strom direkt in das Hausnetz fließt und nicht über öffentliche Leitungen transportiert werden muss. Dadurch entfallen Netzentgelte, Stromsteuern, netzseitige Umlagen und Konzessionsabgaben. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2023 wurde nun auch die EEG-Umlage abgeschafft, mit der Folge, dass Mietstrom deutlich günstiger wird. Die direkte Nutzung des Stroms aus einer lokalen Anlage bringt dadurch viele Vorteile für die Mietparteien sowie für den Eigentümer der Anlage.