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Über die Jahre nimmt die Leistung von Photovoltaikmodulen aufgrund der sogenannten Degradation ab, wodurch der Energieertrag sinkt. Durch Repowering – also den Austausch von Photovoltaikmodulen – kann die Anlage wieder auf ein höheres Leistungsniveau gebracht und ihre Effizienz gesteigert werden.

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Für die Eigenverbrauchsoptimierung ist die intelligente Vernetzung und Steuerung von Verbrauchern durch ein Energiemanagementsystem (EMS) unerlässlich. Um auch aktuelle und zukunftsorientiere Themen wie dynamische Stromtarife und bidirektionales Laden mit dem EMS abdecken zu können, setzen wir auf den herstellerunabhängigen Solarmanager.

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In Deutschland erleben wir einen starken Anstieg bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich für Solarenergie, und an Sonnentagen ist Photovoltaik teilweise sogar die Hauptenergiequelle in Deutschland. Diese Entwicklung bringt jedoch neue Herausforderungen mit sich.

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Durch die Nachrüstung eines APZ-Feldes machen Sie Ihren Haushalt fit für die Anforderungen der modernen Energiewirtschaft – sei es für die Ermöglichung der Dimmung von steuerbaren Verbrauchen gemäß §14a EnWG oder die Integration dynamischer Stromtarife.

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Im Jahr 2024 stehen bahnbrechende Veränderungen in der Energiewirtschaft bevor. Die Regierung hat ehrgeizige Pläne angekündigt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Unter dem Leitmotiv "Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie" sollen innovative Gesetzesänderungen die Nutzung von Photovoltaik auf Firmen- und Gemeinschaftsdächern erleichtern. Ein entscheidender Schritt hierbei ist der verabschiedete Gesetzesentwurf für die "gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" gemäß § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

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Zum 1. Januar 2024 treten Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Aufgrund der laufenden Haushaltsdebatten liegt für die BEG noch keine verbindliche Förderrichtlinie vor. Im Münchner Förderprogramm Klimaschutz im Gebäudebereich (FKG) wird daher die Förderung von Einzelmaßnahmen vorübergehend pausiert. Diese Pause gilt ab dem 1. Januar 2024, bis die neuen Rahmenbedingungen beim Bund mit der FKG-Richtlinie abgestimmt sind. Die Fördersystematik wird inhaltlich und rechtlich entsprechend angepasst, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.

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Infrarotheizungen sind Heizelemente, die Strom direkt in Infrarotstrahlung umwandeln und dadurch Räume erwärmen. Sie sind also einfache Widerstandsheizungen, die 1:1 den Strom in Wärme umwandeln. Die Heizübertragung erfolgt jedoch nicht konvektiv wie z.B. bei Heizstäben, sondern direkt über Wärmestrahlung, die wie das Licht Raumoberflächen direkt erwärmt, nur eben mit nicht sichtbarer Strahlung.

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In Bayern wird bei den Bestimmungen für die Solarpflicht gemäß Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zwischen staatlichen Gebäuden, Gewerbe- und Industriegebäude, sonstigen Nicht-Wohngebäuden und privaten Wohngebäuden unterschieden. Die Solarpflicht für Neubauten gilt für alle staatlichen Gebäude, seit März 2023 für Gewerbe- und Industriegebäude und seit Juli 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Für Bestandsgebäuden bei grundlegender Dachsanierung gilt die Solarpflicht ab Januar 2025 für Gewerbe- und Industriegebäude sowie für sonstige Nicht-Wohngebäude. Für private Wohngebäude ist keine Solarpflicht vorgesehen.

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Die Idee hinter dem Mieterstrommodell ist es, lokal erzeugten Strom, beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage, auch lokal zu verbrauchen. Dies entlastet das Stromnetz, da der Strom direkt in das Hausnetz fließt und nicht über öffentliche Leitungen transportiert werden muss. Dadurch entfallen Netzentgelte, Stromsteuern, netzseitige Umlagen und Konzessionsabgaben. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2023 wurde nun auch die EEG-Umlage abgeschafft, mit der Folge, dass Mietstrom deutlich günstiger wird. Die direkte Nutzung des Stroms aus einer lokalen Anlage bringt dadurch viele Vorteile für die Mietparteien sowie für den Eigentümer der Anlage.

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Für die Anmeldung muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber geht meist über ein kurzes Formular, bei den SWM geht das hier. Der Netzbetreiber kann dann, sofern noch nicht vorhanden, den Stromzähler in einen Zähler mit Rücklaufsperre umtauschen, um das Rückwärtslaufen zu verhindern. Die Meldung im Marktstammdatenregister geht über ein Online-Portal.

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Seit 1. Januar 2023 gilt bei dem Erwerb einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent – Du zahlst also keine Mehrwertsteuer. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden steuerlich bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden vereinfacht. Eine der Maßnahme ist die Änderung der MwSt. auf 0 %,…

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Wir als Installateur für Photovoltaikanlagen, haben bereits einige verschiedene Hersteller von Photovoltaikkomponenten wie z. B. Wechselrichter, Speicher, Wallboxen, Überspannung Schutzgeräte usw. verbaut. Deshalb lautet unsere Antwort auf diese Frage klar, NEIN. Es entwickeln sich jedoch im Laufe der Zeit gewisse „Lieblinge“. Dies ist jedoch von Firma zu Firma und sogar von Monteur zu Monteur unterschiedlich.…

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Die Fröschl Elektro GmbH möchte mit diesem Blogbeitrag eine Kurzübersicht geben, welche Fördermöglichkeiten in München und im Landkreis München möglich sind. Die Stadt München fördert Photovoltaik im Rahmen ihres Förderprogramms für klimaneutrale Gebäude (FKG). https://stadt.muenchen.de/infos/foerderprogramm-klimaneutrale-gebaeude.html Die Stadt München fördert die Erweiterung und Neuinstallation von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Es können maximal 30% der Investitionskosten gefördert werden.…

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