Ein Rundsteuerempfänger ist ein Gerät, das vom Netzbetreiber ferngesteuert Stromverbraucher steuern oder an- und abschalten kann. Die Signalübertragung funktioniert bei klassischen Rundsteuerempfänger über Signale, die über das Stromnetz übermittelt werden. Diese werden zentral vom Netzbetreiber ausgesendet und können von beliebig vielen Rundsteuerempfängern ausgelesen werden. Bei modernen Funkrundsteuerempfängern funktioniert die Signalübertragung über Funk, also unabhängig vom Stromnetz.
Der Gesamtstromverbrauch muss immer exakt mit der Gesamtstromerzeugung des Stromnetzes übereinstimmen. Deshalb muss stets die Stromerzeugung regelbar sein. Allerdings ist es für die Netzbetreiber wirtschaftlich interessant, auch das Verhalten der Stromkunden lenken zu können. So können bestimmte Verbraucher zu Spitzenlastzeiten abgeschaltet werden und andererseits Stromproduzenten bei Überlastung abgeschaltet werden, was Kosten im Stromnetzbetrieb spart. Diese Kosteneinsparung gibt der Netzbetreiber in Form von zeitabhängigen, vergünstigten Stromtarifen an die Verbraucher weiter, die bei Ihren lastvariablen Verbrauchern (z.B. Wärmepumpe) von billigen Strompreisen profitieren können. Die Steuerung der Stromtarife erfolgt mittels Rundsteuerempfängern, die diese Marktsignale an die Verbraucher übergeben.
Rundsteuerempfänger werden verwendet, wenn der Anschlussnehmer zeitlich veränderliche Tarife bezieht. Dazu gehört zum Beispiel der Wärmepumpentarif, bei dem die Wärmepumpe einen vergünstigten Tarif erhält und im Gegenzug bis zu drei Mal täglich für jeweils zwei Stunden abgeschaltet werden kann. Die Ein- und Abschaltung des Stromanschlusses für die Wärmepumpe erfolgt mit einem Rundsteuerempfänger. Auch für Wallboxen gibt es je nach Netzbetreiber vergünstigte Tarife. Zudem werden Rundsteuerempfänger auch bei der Stromerzeugung für die Regulierung von großen Photovoltaikanlagen verwendet. Hierbei werden nicht Stromengpässe überbrückt, sondern im Gegenteil das Stromnetz vor Überlastungen geschützt. Bis 2021 war ein Rundsteuerempfänger oder eine Leistungsbegrenzung auf 70% der Maximalleistung für alle genehmigungspflichtigen Photovoltaikanlagen vorgeschrieben, seitdem gilt die Pflicht nur noch für Anlagen mit über 25 kWp. Eine Steuerung von Haupt- und Nebentarif hingegen erfolgt meist nicht ferngesteuert mit einem Rundsteuerempfänger, sondern mit einer Zeitschaltuhr, die zu vorgegebenen Tageszeiten zwischen den Tarifen wechselt.
Der Wärmepumpentarif, der vom Rundsteuerempfänger geregelt wird, ist meist erheblich günstiger, hat jedoch einen höheren Grundpreis, bedingt durch die höheren Infrastrukturkosten des Rundsteuerempfängers und des zusätzlichen Stromzählers. Dadurch lohnt er sich besonders bei hohen Stromverbräuchen der Wärmepumpe. Bei Photovoltaikanlagen hing es bis zum Wegfall der 70%-Wirkleistungsbegrenzung meist von der Anlagengröße ab, ob sich ein Rundsteuerempfänger lohnt.
Rundsteuerempfänger sind das Hilfsmittel der Netzbetreiber, um den Stromverbrauch angebotsabhängig zu regulieren, wofür der Stromverbraucher im Gegenzug günstigeren Strom bezieht. Sie werden entweder für die Steuerung lastvariabler Stromverbraucher (z.B. Wärmepumpe, Ladeeinrichtung), oder für die Steuerung von Stromerzeugern (Photovoltaikanlagen) zu Spitzenzeiten eingesetzt.
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